Lieferbedingungen
Artikel 1. Anwendbarkeit
- Wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Bedingungen auf alle Angebote und Verträge bezüglich des Erwerbs, des Verkaufs und der Lieferung aller Waren und Dienstleistungen anwendbar, die von Alpha International B.V., im Folgenden auch bezeichnet als ’Alpha’, in den Handel gebracht und/oder geliefert werden. Der Vertragspartner von Alpha wird im Folgenden als ’Käufer/Auftraggeber’ bezeichnet.
- Der Käufer/Auftraggeber erkennt die Anwendbarkeit dieser Bedingungen durch seinen bloßen Auftrag an; Bedingungen des Käufers/Auftraggebers werden von Alpha nicht anerkannt und sind auf die diesen Bedingungen unterliegenden Angebote, Verträge und Lieferungen nicht anwendbar, es sei denn, dass und nachdem Alpha diese Bedingungen ausdrücklich schriftlich auf eine spezifische Transaktion für anwendbar erklärt hat. Die auf diese Weise erfolgte Anerkennung der Anwendbarkeit solcher Bedingungen des Käufers/Auftraggebers beinhaltet in keinem Fall die aktuelle oder künftige Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf andere Transaktionen zwischen dem Käufer/Auftraggeber und Alpha.
- Wenn und soweit ein Angebot und/oder ein Vertrag zwischen dem Käufer/Auftraggeber und Alpha Bestimmungen enthält, die von den diesen Bedingungen unterliegenden Angeboten und/oder Verträgen abweichen, ohne dass die Anwendbarkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen uneingeschränkt in Kraft.
- Änderungen und Ergänzungen zu irgendeiner Bestimmung in einem Vertrag und/oder den allgemeinen Bedingungen gelten nur, wenn sie von Alpha schriftlich niedergelegt worden sind, und sie beziehen sich ausschließlich auf den betreffenden Vertrag.
Artikel 2. Angebote, Preise und Bestellungen
- Alle Angebote sind unverbindlich.
- Alle Preise verstehen sich netto, in bar und in Euro sowie exklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geschuldeten Abgaben. Bestellungen, die aufgegeben werden, ohne dass ausdrücklich ein Preis vereinbart worden ist, werden ungeachtet früher unterbreiteter Angebote oder früher berechneter Preise zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preis ausgeführt. Alle Preise verstehen sich exklusive niederländischer Mehrwertsteuer und anderer behördlicherseits erhobener Abgaben sowie exklusive der Privatkopievergütung (thuiskopievergoeding) und anderer Gebühren.
- Im Falle eines Vertrags, aufgrund dessen der Käufer/Auftraggeber regelmäßig fällige Beträge zu entrichten hat, ist Alpha berechtigt, die geltenden Preise und Tarife mittels schriftlicher Benachrichtigung unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten zu ändern.
- Alpha ist in allen Fällen berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife mittels schriftlicher Benachrichtigung des Käufers/Auftraggebers für Leistungen zu ändern, die gemäß dem betreffenden Zeitplan bzw. gemäß dem Vertrag zu einem Zeitpunkt erbracht werden, der mindestens drei Monate nach dem Datum dieser Benachrichtigung liegt.
- Wenn der Käufer/Auftraggeber nicht mit einer von Alpha zur Kenntnis gebrachten Preis- oder Tarifänderung im Sinne der Artikel 2.3 oder 2.4 einverstanden ist, ist der Käufer/Auftraggeber berechtigt, innerhalb von sieben Werktagen nach der Benachrichtigung im Sinne dieser Artikel den Vertrag schriftlich zu dem in der Benachrichtigung von Alpha genannten Datum, an dem die Preis- oder Tarifänderung in Kraft treten soll, zu kündigen oder den Vertrag aufzulösen.
- Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für Alpha herrschenden Gegebenheiten, darunter Einkaufspreise, Materialpreise, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Fracht- und Zolltarife, Ein- und Ausfuhrabgaben, Sonderverbrauchsteuern, Abgaben und Steuern, die direkt oder indirekt bei Alpha erhoben oder durch Dritte zulasten von Alpha gebracht werden. Wenn sich diese Gegebenheiten nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aber vor Ende der Vertragslaufzeit ändern, ist Alpha berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung die sich aus der Änderung ergebenden Kosten dem Käufer/Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Alle Preise und Tarife für Dienstleistungen und Tätigkeiten basieren auf regulären Werktagen und gelten nur in dem Land, in dem der Vertrag geschlossen worden ist.
- Alpha ist berechtigt, die Annahme von Aufträgen abzulehnen. In diesem Fall ist Alpha verpflichtet, den Käufer/Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang des Auftrags darüber zu benachrichtigen.
- Ein Vertrag kommt erst nach Bestätigung durch Alpha zustande; bei einer Transaktion mittels elektronischem Datenverkehr kommt der Vertrag erst nach einer von Alpha zurückgesandten Auftragsbestätigung zustande.
Artikel 3. Vorauszahlung/Sicherheitsleistung
- Alpha ist jederzeit berechtigt, vom Käufer/Auftraggeber eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor eine Lieferung erfolgt oder fortgesetzt wird.
- Bleibt der Käufer/Auftraggeber mit der verlangten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Verzug oder wird bei einer laufenden Bonitätsprüfung eine verringerte Bonität festgestellt, entfällt eine eventuelle Alpha obliegende Lieferpflicht unbeschadet des Anspruchs von Alpha auf Ersatz aller Alpha entstandenen Schäden, Kosten und Zinsen.
Artikel 4. Warenlieferungen
- Alpha hat seine Lieferpflicht erfüllt, wenn die Waren einmalig zum vereinbarten Zeitpunkt dem Käufer/Auftraggeber angeboten worden sind. Der Bericht desjenigen, der den Transport ausgeführt hat, gilt als vollständiger Nachweis des Angebots der Lieferung, wenn der Käufer/Auftraggeber den Empfang der Waren verweigert; in diesem Fall gehen die Kosten der Rücksendung, Aufschläge und andere notwendige Kosten auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers. Das Angebot einer Lieferung ist einer Lieferung gleichgestellt. Die Lieferung der Produkte und der Gefahrübergang für die Produkte erfolgen an dem Ort und an dem Zeitpunkt, an dem der vorgenannte Bericht unterzeichnet wird.
- Wird der Empfang der Waren verweigert, wird Alpha diese während 5 Tagen nach dem Angebot lagern. Alpha benachrichtigt den Käufer/Auftraggeber in diesem Fall schriftlich darüber, dass er die Waren gegen Barzahlung abholen (lassen) kann. Nach Ablauf dieser Frist ist Alpha berechtigt, die Waren an Dritte zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen; der Anspruch von Alpha auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
- Wenn bei Lieferung auf Abruf keine Frist vereinbart worden ist, gilt als Frist der Zeitraum von einem Monat ab dem Tag, an dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Nach Ablauf dieser Frist oder der vereinbarten Abruffrist ist Alpha berechtigt, ohne Einhaltung irgendeiner Kreditfrist die Zahlung der auf Abruf verkauften Waren zu verlangen.
Artikel 5. Verspätete Lieferung oder Ausführung
- Eine verspätete Lieferung von Waren oder Ausführung von Dienstleistungen bewirkt keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrags: alle von Alpha genannten Daten und Fristen sind Richtwerte.
- Wenn im Rahmen des Vertrags schriftlich vereinbart wurde, dass die Lieferung oder Ausführung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgen hat und der Käufer/Auftraggeber Alpha schriftlich mitgeteilt hat, dass diese Frist in keinem Fall überschritten werden darf, ist der Käufer/Auftraggeber berechtigt, den Kaufvertrag auf außergerichtlichem Wege aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs des Käufers/Auftraggebers auf Schadensersatz, sofern nicht ein unverschuldeter Mangel seitens Alpha vorliegt. Er ist verpflichtet, Alpha unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Artikel 6. Zahlungen
- Der Käufer/Auftraggeber ist vorbehaltlich einer anderslautenden Bestimmung verpflichtet, die Rechnungen in bar ohne Abzug irgendeiner Ermäßigung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Eine Verrechnung mit irgendeiner Forderung gegen Alpha oder ein Zahlungsaufschub ist ausgeschlossen.
- Wenn der Käufer/Auftraggeber den geschuldeten Rechnungsbetrag nicht fristgerecht begleicht, schuldet er Alpha ohne vorherige Inverzugsetzung die gesetzlichen Handelszinsen über den ausstehenden Rechnungsbetrag ab dem letzten Tag der Zahlungsfrist.
- Es sind nur die Zahlungen gültig, die auf die von Alpha angegebene Weise geleistet worden sind.
- Durch bloßen Ablauf einer Zahlungsfrist befindet sich der Käufer/Auftraggeber in Verzug. In diesem Fall sind alle auf irgendeiner Grundlage bestehenden Forderungen von Alpha gegen den Käufer/Auftraggeber unmittelbar einforderbar.
- Alpha ist berechtigt, vom Käufer/Auftraggeber zusätzlich zum geschuldeten Betrag alle Kosten zu fordern, die durch Nichtzahlung seitens des Käufers/Auftraggebers entstanden sind, darunter sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Beitreibungskosten.
- Außergerichtliche Beitreibungskosten sind vom Käufer/Auftraggeber in jedem Fall zu zahlen, in dem sich Alpha zwecks Beitreibung von einem Dritten unterstützen lässt. Sie betragen 15 % des zu fordernden Betrags, der sich aus dem Rechnungsbetrag zuzüglich der gemäß Absatz 2 dieses Artikels angefallenen Zinsen zusammensetzt, wobei ein Mindestbetrag von EURO 500,00 gilt.
- Alpha ist nicht verpflichtet, die Entstehung der außergerichtlichen Beitreibungskosten nachzuweisen. Wenn Alpha die Insolvenz des Käufers/Auftraggebers beantragt, schuldet dieser zusätzlich zu dem gemäß Absatz 6 dieses Artikels geschuldeten Betrag die damit im Zusammenhang stehenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten des Insolvenzantrags.
Artikel 7. Gewährleistung, Haftung und Beschwerden
- Alpha übernimmt keine Haftung für irgendeinen Schaden, es sei denn, dieser wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 1 beschränkt sich die Gewährleistung beziehungsweise Schadensersatzpflicht von Alpha aufgrund einer eventuellen Haftung unter anderem aufgrund der Untauglichkeit gelieferter Güter, für Dokumentation, Verarbeitungs- oder andere Empfehlungen, Begleitung und Inspektion auf höchstens 0,5-mal den Rechnungsbetrag für die Lieferung, deren Untauglichkeit nachgewiesen wurde oder aus der der Schaden erwachsen bzw. durch die der Schaden verursacht worden ist. Alpha haftet in keinem Fall für irgendeinen Folgeschaden unter irgendeiner Bezeichnung, auf welcher Grundlage auch immer dieser entstanden ist.
- Beschwerden, welcher Art auch immer, haben keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsverpflichtungen des Käufers/Auftraggebers und können nur innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen schriftlich bei Alpha angemeldet werden.
- Eine Beschwerde ist auf keinen Fall zulässig, wenn der Käufer/Auftraggeber eine Verarbeitung oder Weiterlieferung vorgenommen hat, obwohl er den behaupteten Mangel an den Waren durch eine einfache Prüfung hätte feststellen können.
- Beschwerden über Warenmängel, eine falsche Aufmachung, falsche Gewichte, Zahlen oder Verpackungen oder den berechneten Preis müssen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Waren angemeldet werden.
- Beschwerden über die Qualität der gelieferten Waren müssen innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Käufer/Auftraggeber die Untauglichkeit der gelieferten Waren festgestellt hat oder hätte feststellen können, eingereicht werden, jedoch auf jeden Fall innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Waren. Wenn auf der Verpackung ein kürzeres Haltbarkeitsdatum angegeben ist, muss die Beschwerde innerhalb dieser Frist schriftlich eingereicht werden.
- Die Beweislast dafür, dass es sich bei den Waren, auf die sich die Beschwerde bezieht, um die von Alpha gelieferten Waren handelt, trägt der Käufer/Auftraggeber.
- Die Waren unterliegen der vom Hersteller gewährten Werksgarantie. Der Auftraggeber erkennt die diesbezüglichen Bedingungen der betreffenden Hersteller an. Alpha stellt auf Verlangen die geltenden Garantiebedingungen der Hersteller zur Verfügung.
- Die Bearbeitung von Rücksendungen und Beschwerden erfolgt gemäß den Bedingungen und Anweisungen von Alpha.
Artikel 8. Unverschuldeter Leistungsverzug (höhere Gewalt)
- Ein unverschuldeter Leistungsverzug in diesem Sinne ist jeder Umstand, den Alpha zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Verkäufer/Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags gemäß den Bestimmungen des Artikels 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nach vernünftigem Ermessen nicht verlangen kann.
- Bei höherer Gewalt wird die Einhaltung der betreffenden und damit zusammenhängenden Verpflichtung(en) für die Dauer des Bestehens der höheren Gewalt ganz oder teilweise ausgesetzt, ohne dass die Vertragsparteien einander zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet sind. Eine Vertragspartei kann sich gegenüber der anderen Vertragspartei nur auf höhere Gewalt berufen, wenn sie die andere Vertragspartei unter Vorlage der notwendigen Nachweise schnellstmöglich schriftlich von ihrer Berufung auf höhere Gewalt in Kenntnis setzt.
- Wenn der Zustand höherer Gewalt zwei Monate angedauert hat, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag auf schriftlichem Wege ganz oder teilweise aufzulösen, soweit die Situation der höheren Gewalt dies rechtfertigt.
- Im Falle eines unverschuldeten Leistungsverzugs hat der Käufer/Auftraggeber keinen Anspruch auf irgendeinen Schadensersatz oder irgendeine andere Vergütung; dies gilt auch dann, wenn Alpha aus der höheren Gewalt irgendein Vorteil erwachsen sollte.
Artikel 9. Transport
1. Versandkosten
Bei Alpha International gelten die nachstehend aufgeführten Mindestbestellwerte in Bezug auf die Auftragsannahme und den frachtfreien Versand sowie die nachstehenden Versandkosten. Außerhalb der Benelux-Länder und Deutschlands gilt ein Mindestbestellwert. Aufträge unterhalb dieses Mindestbestellwerts können nicht ausgeführt werden.
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Region
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Mindestbestellwert
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Untergrenze für frachtfreien Versand
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Versandkosten unterhalb der Untergrenze
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Benelux
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--
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€ 450,-
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€ 12,50
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Deutschland
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--
|
€ 450,-
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€ 12,50
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Frankreich
|
€ 1.000,-
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€ 1.500,-
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€ 25,-
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Großbritannien
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£ 1.000,-
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£ 1.500,-
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£ 25,-
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Übriges Europa
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€ 500,-
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€ 5.000,-
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€ 100,-
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2. Direktversand
Für Sendungen, die an eine andere Adresse als die vereinbarte Standardlieferadresse versandt werden müssen, wird eine Direktversandgebühr in Rechnung gestellt. Auch im Falle des Direktversands gilt für bestimmte Regionen ein Mindestbestellwert.
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Region
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Mindestbestellwert
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Direktversandgebühr
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Benelux
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--
|
€ 7,50
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Deutschland
|
--
|
€ 7,50
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Frankreich
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€ 1.500,-
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€ 25,-
|
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Großbritannien
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£ 1.000,-
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£ 15,-
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Übriges Europa
|
€ 500,-
|
€ 25,-
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3. Auftragskosten
In spezifischen Fällen kann Alpha International eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Spezielle Beförderungsvereinbarungen und zusätzlich erbrachte Dienstleistungen sind mit Mehrkosten verbunden.
Artikel 10. Marken und Verpackung
- Alpha behält sich das Recht vor, Waren und Verpackungen mit dem eigenen Namen und der eigenen Fabrikmarke zu versehen. Es ist dem Käufer/Auftraggeber nicht gestattet, von Alpha angebrachte Marken- oder Erkennungszeichen zu ändern oder zu entfernen.
- Nur eine innerhalb von sechs Monaten nach dem Rechnungsdatum frei Lager zurückgesandte Verpackung, die sich in einwandfreiem Zustand befindet und die in Rechnung gestellt worden war, gibt Anspruch auf Erstattung des betreffenden in Rechnung gestellten Betrags. Von der Ablehnung einer Verpackung wird der Käufer/Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach deren Eingang schriftlich in Kenntnis gesetzt; anschließend wird die betreffende Verpackung während einer Woche zu seiner Verfügung gehalten; danach ist Alpha berechtigt, die Verpackung zu beseitigen, ohne auf irgendeine Weise zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Verpackungen, die nicht gesondert in der Rechnung ausgewiesen sind, werden von Alpha nicht zurückgenommen.
Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zu dem Zeitpunkt, in dem alle Forderungen - aufgrund der aktuellen oder einer früheren Lieferung -, die Alpha gegen den Käufer/Auftraggeber hat, vom Käufer/Auftraggeber vollständig beglichen worden sind, ausschließliches Eigentum von Alpha. Die Waren können von Alpha unverzüglich zurückgefordert werden, wenn der Käufer/Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat oder wenn Alpha Anlass zu der Annahme hat, dass der Käufer/Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.
- Vor dem Übergang des Eigentums an dem Produkt auf den Käufer/Auftraggeber ist der Käufer/Auftraggeber nicht berechtigt, das Produkt zu veräußern, zu vermieten oder nutzen zu lassen, zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten, wobei der Käufer/Auftraggeber aber berechtigt ist, die Produkte, die sich im Eigentum von Alpha befinden, an Dritte zu verkaufen oder zu liefern, soweit dies im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Käufers/Auftraggebers notwendig ist.
- Die mit der Rücknahme verbundenen Kosten werden dem Käufer/Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei der Rücknahme erfolgt eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts zum Zeitpunkt der Rücknahme.
Artikel 12. Verzug/Auflösung
- Wenn der Käufer/Auftraggeber irgendeine Verpflichtung, die ihm aufgrund irgendeines Vertrags obliegt, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht erfüllt, befindet sich der Käufer/Auftraggeber ohne gesonderte Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall sind alle auf irgendeiner Grundlage bestehende Forderungen von Alpha unverzüglich und vollständig einforderbar; Alpha ist in diesem Fall berechtigt, die Ausführung jedes Vertrags auszusetzen und/oder jeden Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Das Vorstehende berührt nicht die übrigen Ansprüche von Alpha aufgrund des Gesetzes oder des Vertrags.
Artikel 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Alle Verträge zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem niederländischen Recht.
- Alle Streitigkeiten (einschließlich Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Pfändungsverfügungen) zwischen den Parteien werden ausschließlich vom Bezirksgericht in Arnheim (Arrondissementsrechtbank te Arnhem) entschieden, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich eines solchen Gerichts fallen und soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderes Gericht zuständig ist.
Hinterlegt bei der Industrie und Handelskammer (Kamer van Koophandel) für den Bezirk Centraal Gelderland
Datum: 28.08.2008
Nummer: 09085944